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Rilevatori di presenza e di movimento

LA DIFFERENZA
TRA RILEVATORI DI PRESENZA E DI MOVIMENTO

Entrambi i tipi di dispositivi sono dotati di un sensore di movimento e di un sensore di illuminazione per misurare la luminosità. Tuttavia, i rilevatori di presenza e di movimento sono adatti per applicazioni diverse.

ANWENDUNGSBEREICHE

Bewegungsmelder eignen sich mit ihrer einfacheren Bewegungssensorik und der einmaligen Lichtmessung optimal für Durchgangs-, Sanitärbereiche und Nebenräume mit geringem Tageslichtanteil bzw. kurzzeitiger Nutzung sowie für den Einsatz im Außenbereich

PRÄSENZMELDER

Präsenzmelder erfassen ebenfalls größere Bewegungen, registrieren innerhalb ihres Präsenzbereichs jedoch auch feinmotorische und selbst kleinste Bewegungen wie das Tippen auf einer PC-Tastatur. Anders als Bewegungsmelder können Präsenzmelder deshalb eine dauerhafte Anwesenheit von Menschen wahrnehmen – etwa am Schreibtisch im Büro.

Bei erfasster Bewegung und unzureichender Helligkeit aktivieren Präsenz- melder die Beleuchtung. Anders als Bewegungsmelder messen sie das Licht jedoch nicht nur einmal, sondern wiederholen die Messung, solange sie Anwesenheit erkennen. Wird die nötige Beleuchtungsstärke bereits durch das Tages- oder Umgebungslicht erreicht, schalten Präsenzmelder das Kunstlicht auch bei menschlicher Anwesenheit energiesparend aus. Alternativ deaktivieren sie die Beleuchtung nach Ende der Nachlaufzeit.

Präsenzmelder mit Konstantlichtregelung sorgen bei Anwesenheit von Menschen für noch mehr Komfort und Energieeffizienz. Denn auf Grundlage ihrer kontinuierlichen Lichtmessung können sie die Beleuchtungsstärke des Kunstlichts durch Dimmen fortlaufend den aktuellen, natürlichen Lichtbedingungen anpassen.

ANWENDUNGSBEREICHE

Präsenzmelder eignen sich durch ihre präzisere Bewegungserfassung und die fortlaufende Lichtmessung optimal für Innenbereiche, in denen sich Personen dauerhaft aufhalten, insbesondere Bereiche mit Tageslichteinfall. Sie werden deshalb bevorzugt zum Beispiel in Büros, Klassenzimmern oder Aufenthaltsräumen eingesetz